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Telefon: +43 (0) 676/9054125
E-Mail: hallo@tvkfotografie.at
Impressum
Informationen über den Diensteanbieter.
Tessa-Viktoria Kutsam e.U.
Tessa-Viktoria Kutsam
Neubaugasse 79/8,
1070 Wien,
Österreich
Tel.: +43 676 9054125
E-Mail: hallo@tvkfotografie.at
Unternehmensgegenstand: Fotografie
UID-Nummer: ATU77682839
GLN (Global Location Number): 9110025953401
GISA (Gewerbeinformationssystem Austria): 30444058
Mitglied bei: WKO
Berufsrecht: Muster Berufsrechtliche Regelung
z.B: www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Österreich
Webseite: https://dsb.gv.at/
Berufsbezeichnung: Berufsfotografin
Verleihungsstaat: Österreich
Datenschutz Verantwortlicher
Tessa-Viktoria Kutsam
Neubaugasse 79/8, 1070 Wien
Österreich
E-Mail: hallo@tvkfotografie.at
Tel.: +43 676 9054215
Impressum: Tessa-Viktoria Kutsam Neubaugasse 79/8, 1070 Wien, hallo@tvkfotografie.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotograf*Innen (Auftragsaufnahmen)
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die österreichischen Berufsfotografen schließen nur zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren
Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich
getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff
UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.)
gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem
Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare)
Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb
der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im
Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang
maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem
offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer
Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer
Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für
Werbezwecke als erteilt.
2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.)
verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im
Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar),
insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem
eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © … Name/Firma/Künstlername des
Fotografen; Ort und, soferne veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Dies gilt
auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls
gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3.
UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung
dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten
Vertragszweck erforderlich sind.
2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten
Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße
Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt. 2.5. Anstelle des § 75
UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
2.6. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei
kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der
Belegexemplare auf ein Stück.
3. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung
3.1. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem
Fotografen zu. Dieser überläßt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene
Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigentum;
Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner
nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners
zur Verfügung gestellt, soferne nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall,
gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1. als erteilt.
3.2. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise
(auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner
ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere
bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die
Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei
der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc).
3.3. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts
oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4. Ansprüche Dritter
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B.
Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen
(z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad-
und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UrhG, 1041 ABGB. Der
Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.),
insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die
vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).
5. Verlust und Beschädigung
5.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen
(Diapositive, Negativmaterial) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige
seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die
kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (soferne und soweit dies möglich ist) beschränkt.
Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht
für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten,
Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und
Folgeschäden.
5.2. Punkt 5.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener
Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte
und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
5.3. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.
6. Leistung und Gewährleistung
6.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch –
zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Soferne der
Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art
der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die
Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen
(fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen
Mangel dar.
6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners
zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des
Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von
Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich
und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als
auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
6.6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch
durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen
abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche
Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher
Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend.
6.7. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall
allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 5.1. entsprechend.
6.8. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das
Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.
7. Werklohn
7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn
(Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
7.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn
eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das
Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten,
Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen
erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
7.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen
gehen zu seinen Lasten.
7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im
Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen
organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
7.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen
Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des
Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt
erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich
erbrachten bzw reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
7.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
8. Lizenzhonorar
8.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen
im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter
oder angemessener Höhe gesondert zu.
8.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen
gesetzlichen Höhe.
8.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall
der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen
Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem
Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als
immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden
Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen
Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den
Beseitigungsanspruch.
9. Zahlung
9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine
Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten.
Soferne nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach
Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Soferne ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind
die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung
(Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit
Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs
gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung
oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
9.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach
Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
9.3. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzsansprüche –
Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem
Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige
Kalenderjahr die am 2. Jänner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das
gesamte Kalenderjahr maßgebend.
9.4. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen
zu Lasten des Vertragspartners.
9.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst
mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der
Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
10.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung
für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist.
Im übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
10.3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende
Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des
Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
10.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß
hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem
angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
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Kurz gesagt: Sie haben Rechte – zögern Sie nicht, die oben gelistete verantwortliche Stelle bei uns zu kontaktieren!
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonst einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Diese ist für Österreich die Datenschutzbehörde, deren Website Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden. In Deutschland gibt es für jedes Bundesland einen Datenschutzbeauftragten. Für nähere Informationen können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden. Für unser Unternehmen ist die folgende lokale Datenschutzbehörde zuständig:
Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar und verständlich wie möglich zu verfassen. Besonders bei technischen und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz einfach. Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten) oder bestimmte technische Ausdrücke (wie z. B. Cookies, IP-Adresse) zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht ohne Erklärung verwenden. Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen verwendeten Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht noch nicht ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO entnommen wurden und es sich um Begriffsbestimmungen handelt, werden wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und gegebenenfalls noch eigene Erläuterungen hinzufügen.
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
Erläuterung: Wir sind als Unternehmen und Websiteinhaber für alle Daten, die wir von Ihnen verarbeiten verantwortlich. Neben den Verantwortlichen kann es auch sogenannte Auftragsverarbeiter geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Person, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Auftragsverarbeiter können folglich, neben Dienstleistern wie Steuerberater, etwa auch Hosting- oder Cloudanbieter, Bezahlungs- oder Newsletter-Anbieter oder große Unternehmen wie beispielsweise Google oder Microsoft sein.
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;
Erläuterung: In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung über ein Cookie-Consent-Tool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist über einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist können Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, dürfen auch keine personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grundsätzlich kann eine Einwilligung natürlich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfolgen.
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
Erläuterung: Personenbezogene Daten sind also all jene Daten, die Sie als Person identifizieren können. Das sind in der Regel Daten wie etwa:
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zählt auch Ihre IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten. IT-Experten können anhand Ihrer IP-Adresse zumindest den ungefähren Standort Ihres Geräts und in weiterer Folge Sie als Anschlussinhabers feststellen. Daher benötigt auch das Speichern einer IP-Adresse eine Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO. Es gibt auch noch sogenannte „besondere Kategorien“ der personenbezogenen Daten, die auch besonders schützenswert sind. Dazu zählen:
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;
Erläuterung: Beim Profiling werden verschiedene Informationen über eine Person zusammengetragen, um daraus mehr über diese Person zu erfahren. Im Webbereich wird Profiling häufig für Werbezwecke oder auch für Bonitätsprüfungen angewandt. Web- bzw. Werbeanalyseprogramme sammeln zum Beispiel Daten über Ihre Verhalten und Ihre Interessen auf einer Website. Daraus ergibt sich ein spezielles Userprofil, mit dessen Hilfe Werbung gezielt an eine Zielgruppe ausgespielt werden kann.
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
Erläuterung: In unserem Fall sind wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich und folglich der “Verantwortliche”. Wenn wir erhobene Daten zur Verarbeitung an andere Dienstleister weitergeben, sind diese “Auftragsverarbeiter”. Dafür muss ein “Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)” unterzeichnet werden.
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
Anmerkung: Wenn wir in unserer Datenschutzerklärung von Verarbeitung sprechen, meinen wir damit jegliche Art von Datenverarbeitung. Dazu zählt, wie oben in der originalen DSGVO-Erklärung erwähnt, nicht nur das Erheben sondern auch das Speichern und Verarbeiten von Daten.
Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.
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Tessa Viktoria Kutsam